Der Kirchenvorstand ist ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindemitglieder.
Aufgaben
- Verwaltung des Vermögens in der Kirchengemeinde
- Unterstützung der Kirchengemeinde zur Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben
Verantwortlichkeiten
- Haushalte der Gemeinde und ihrer Einrichtungen
- Personalangelegenheiten
- Finanzierung und Durchführung von Bau- und Investitionsmaßnahmen
Mitglieder
- Pfarrer oder Pfarrverwalter der Gemeinde
- der geschäftsführende Vorsitz im Kirchenvorstand kann delegiert werden auf den stellvertretenden Vorsitzenden
- den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern als Kirchenvorsteher gewählten Frauen und Männern
Weitere Informationen können Sie dem Flyer Kirchenvorstand entnehmen.